BUND Stellungnahme zum Referentenentwurf "Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung" (Stand: 06.02.2017)
Grundsätzlich wird der mit der Mantelverordnung beabsichtigte Gedanke der Ressourcenschonung durch Verwertung und Recycling von Abfällen seitens des BUND ausdrücklich begrüßt. Der Gedanke darf jedoch nicht dazu führen, dass durch den Einbau von Ersatzbaustoffen und bei der Verfüllung von Bodenaushubmaterial anerkannte Grundprinzipien des Boden- und Grundwasserschutzes ausgehebelt werden.
Deutschland lobt sich häufig für seinen fortschrittlichen Umweltschutz. Die Einführung der Mantelverordnung mit dem vorliegenden Entwurf würde jedoch dem Anspruch, hohe Umweltstandards einzuhalten nicht gerecht. Stattdessen werden
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bestehende Umweltstandards gesenkt, insbesondere indem die novellierte BBodSchV vorsieht, dass auch belastetes Bodenmaterial und andere mineralische Abfälle wie Bauschutt zur Auffüllung von Abbauflächen und Abgrabungen genutzt werden dürfen,
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eine unkontrollierte Freisetzung von Schadstoffen in die Umwelt in Kauf genommen, indem der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen mit hohen Schadstoffgehalten in offenen und schadanfälligen Bauweisen zugelassen wird.
Das Ziel des Abfallrechts der schadlosen Verwertung von Abfällen wird damit durch die Einführung der Mantelverordnung nicht erreicht. Aus Sicht des BUND würde mit Einführung des vorliegenden Entwurfes die Aufgabe des Staates, die natürlichen Lebensgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu schützen (Artikel 20a Grundgesetz) nicht erfüllt. Neben der Gefahrenabwehr hat der Staat darüber hinaus dafür Sorge zu tragen, dass alle menschlichen Aktivitäten auch unterhalb der Gefahrenschwelle umweltverträglich erfolgen. Das Prinzip der Mantelverordnung des "Verwertens bis zur Schmerzgrenze" widerspricht dem geltenden Minimierungsgebot.
Das Absenken von Umweltstandards zugunsten einer höheren Recyclingquote und niedrigerer Baukosten ist nicht akzeptabel!
Download: BUND Stellungnahme vom 27.02.2017