Bodenschutz: Gesetz und Kritik

Altes Industriegelände © I.Valentin/BUND

Das Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), seit 1999 in Kraft und 2012 geändert, hat zum Ziel, die Funktionen des Bodens nachhaltig in ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten oder wiederherzustellen. Die Sicherung des Bodens als Lebensgrundlage und Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen wird in der Zweckbestimmung des Gesetzes besonders hervorgehoben (Bodenfunktionen). Hierzu sind Maßnahmen zur Beseitigung bestehender Belastungen zu ergreifen und Vorsorge gegen künftige Beeinträchtigungen von Böden zu treffen. Ergänzend zum Gesetz trat 1999 die zugehörige Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) in Kraft.

Der BUND-Arbeitskreis Bodenschutz | Altlasten setzt sich hinsichtlich des Bundes-Bodenschutzgesetzes mit den folgenden Themen auseinander: 



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Bodenatlas 2015

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