Musteranfragen zur Altlastenbearbeitung

Würfel, Foto: Tony Hegewald  / pixelio.de
Foto: Tony Hegewald / PIXELIO

Wenn Sie sich zu Altlasten informieren möchten, überlegen Sie zunächst, ob Sie sich allgemein über Altlasten in einer bestimmten Gegend oder zu bestimmten Flächen informieren möchten. Die Frage nach Altlasten auf bestimmten Flächen ist z. B. beim Grundstückskauf zu berücksichtigen.

Verantwortlich für die Erfassung, Erst-Untersuchung und Gefahrenbeurteilung ist die Bodenschutzbehörde Ihres Bundeslandes (meist Kreisbehörden). Dort wird in der Regel eine Datenbank mit allen relevanten Informationen geführt, so dass die Auskunftserteilung kein technisches Problem darstellt. Jedoch wird häufig zu wenig Personal und Geld in diese Aufgabe gestellt. Daher erhalten Sie eventuell nur unwillig oder mit erkennbar schlechtem Gewissen Auskunft.

Erwägen Sie einen Grundstückskauf oder wollen Auskunft zu konkreten Flächen, ist im nächsten Schritt die Frage berechtigt "Welche Flächen in meiner Stadt sind konkret betroffen?". Eine derartige Auskunft wird von den zuständigen Behörden ausgesprochen ungern erteilt, da Altlasten auf einem Grundstück zu einer Wertminderung führen und entsprechende Auskünfte das Risiko von Schadensersatzklagen beinhalten. Die Umweltinformationsrichtlinie und ihre Umsetzung in Bundes- und Landesgesetzen kennt jedoch nur eine begrenzte Zahl von Ausnahmen für die Auskunftspflicht. Hierunter gehört die Auskunft über personenbezogene Daten. Mit Ihrer Anfrage wollen Sie jedoch lediglich Auskunft über die Sachdaten eines Grundstückes haben. Selbst wenn die Eigentümer/in des Grundstückes eine natürliche Person ist, hat die Auskunftspflicht dennoch Vorrang.

Da der Widerstand der Behörden in bezug auf die konkrete Fläche noch größer ist, empfielt es sich, erst im zweiten Schritt nach den konkreten Grundstücken zu fragen. Sie können jedoch grundsätzlich die nachstehenden Fragen bereits in die erste Anfrage integrieren.

Die EU-Informationsrichtlinie verpflichtet darüber hinaus die Behörden, die über Umweltinformationen in elektronischer Form verfügen, diese auch der Öffentlichkeit über das Internet bekannt zu geben. Daher haben wir auch eine Frage nach der ständig aktualisierten Präsentation der Daten über Altlasten im Internet angefügt.



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Fact sheet: Glyphosat ist weder Boden- noch Klimaschutzmittel!

Bodenatlas 2015

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